Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungsbefugnis
1.1.
Die Papst Ges.m.b.H. erbringt Werk- und Dienstleistungen in den Bereichen Einzelhandel mit Neuwagen, Gebrauchtwagen und Ersatzteilen, Service- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen („Kfz“), deren Teilen und Aufbauten sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Versicherungsvermittlung in Nebengewerbe („Leistungen").
1.2.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die die Papst Ges.m.b.H. gegenüber natürlichen und juristischen Personen („Kunde“) erbringt. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil jedes von Papst Ges.m.b.H. abgeschlossenen Vertrages, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten die AGB auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn sie von Papst Ges.m.b.H. ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von Papst Ges.m.b.H. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
1.3.
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen, auf der Webseite von Papst Ges.m.b.H. abrufbaren (papst.bmw.at/agb) Fassung.
2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von Papst Ges.m.b.H. freibleibend.
2.2.1
Zusagen, Zusicherungen und Garantien seitens Papst Ges.m.b.H. oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Kunden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3.
In Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen, die Papst Ges.m.b.H. nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – Papst Ges.m.b.H. darzulegen. Diesfalls kann Papst Ges.m.b.H. zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind, bei nachfolgender Beauftragung, unentgeltlich. Papst Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden ein angemessenes Entgelt (3% der geschätzten Reparaturkosten) zu verrechnen. Kunden werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die etwaige Kostenpflicht hingewiesen.
3. Preise
3.1.
Preisangaben stellen grundsätzlich keine Pauschalpreise dar. Alle Preise, Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten der Papst Ges.m.b.H. ausgewiesen.
3.2.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Lager.
Kosten für Verpackung, Transport, Verladung, Versand sowie Zoll und Versicherung trägt der unternehmerische Kunde. Gegenüber allgemeinen Kunden werden diese Kosten nur dann in Rechnung gestellt, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde.
Eine Verpflichtung zur Rücknahme von Verpackungsmaterial besteht für die Papst Ges.m.b.H. ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung.
4. Beigestellte Ware
4.1.
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist Papst Ges.m.b.H. berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen. Papst Ges.m.b.H. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben des Kunden oder Dritter entstehen.
4.3.
Für vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
5. Zahlungsbedingungen
5.1.
Das Entgelt wird bei Leistungsfertigstellung fällig, übersteigt der voraussichtliche Leistungswert € 3.000, – (brutto) so ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vor Leistungsbeginn zu entrichten. Handelt es sich bei der von der Papst Ges.m.b.H. erbrachten Leistung um den Verkauf eines Neufahrzeuges, ist – sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde – vor Bestellung des Fahrzeuges eine Anzahlung in Höhe von 10 % zu leisten. Papst Ges.m.b.H. ist ungeachtet dessen jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden, in angemessener Höhe, abhängig zu machen. Die von Papst Ges.m.b.H. gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind per sofort ab Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für einen Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Papst Ges.m.b.H. über sie verfügen kann.
5.2.
Es ist kein Skontoabzug vorgesehen. Vertragswidrig abgezogener Skonto wird ausnahmslos nachgefordert.
5.3.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4.
Gegenüber Unternehmern als Kunden ist Papst Ges.m.b.H. gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Kunde nicht für den Verzug verantwortlich kommt ein Zinssatz iHv 4% zur Geltung. Der Zinssatz wird halbjährig angepasst.
5.5.
Papst Ges.m.b.H. ist im Falle des Zahlungsverzugs durch den unternehmerischen Kunden, im Rahmen anderer bestehender Vertragsverhältnisse, berechtigt die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen.
5.6.
Papst Ges.m.b.H. ist überdies jedenfalls berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Gegenüber Kunden gilt dies nur dann, wenn die ausstehende Leistung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der Kunde unter Hinweis auf diese Rechtsfolge sowie unter Einräumung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
5.7.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber Papst Ges.m.b.H. nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden. Kunden steht ein Aufrechnungsrecht auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von Papst Ges.m.b.H..
5.8.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von Papst Ges.m.b.H. abzutreten.
5.9.
Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, die von Papst Ges.m.b.H. erbrachten Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.10.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.11.
Der Kunde verpflichtet sich bei verschuldetem Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen und zweckmäßigen Mahnungen mit Mahnspesen in Höhe von € 8,– pro Mahnung zu ersetzen, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
6. Zurückbehaltung des KFZ
6.1.
Für alle Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht Papst Ges.m.b.H. ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer (z.B.: Leasinggeber) zu.
6.2.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann Papst Ges.m.b.H. bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
7. Bonitätsprüfung
7.1.
Der Kunde, erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
8. Mitwirkungspflicht des Kunden
8.1.
Eine ordnungsgemäße Leistungsausführung durch Papst Ges.m.b.H. beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2.
Der Kunde wird im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht dem Verkäufer auf dessen Anforderung die im Einzelfall zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, wie z.B. Personalausweiskopie, Meldezettel, Vollmacht.
8.3.
Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über etwaige Chip- oder Softwaretuning Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher oder technischer Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Papst Ges.m.b.H. erteilt auf Anfrage des Kunden auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben. Papst Ges.m.b.H. ist verpflichtet den Hersteller über nicht genehmigte Fahrzeugteile in Kenntnis zu setzen.
8.4.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.5.
Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.6.
Der Kunde hat Papst Ges.m.b.H. über Garantievereinbarungen (z.B. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und diese auszuhändigen.
8.7.
Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wird im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die von Papst Ges.m.b.H. erbrachte Leistung nicht mangelhaft (es besteht kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch).
9. Leistungsausführung
9.1.
Papst Ges.m.b.H. ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3.
Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
10. Leistungsfristen und Termine, höhere Gewalt
10.1.
Verpflichtungen, die aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Pandemie, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Stromausfall, Ausfall von Transport- oder Telekommunikationsmitteln) nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß erfüllt werden können, gelten nicht als Vertragsverletzung. Fristen und Termine verlängern sich um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Dies gilt auch für Verzögerungen unserer Zulieferer aus denselben Gründen.
10.2.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.3.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch Papst Ges.m.b.H. steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
11. Beschränkung des Leistungsumfangs
11.1.
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges am Firmengelände von Papst Ges.m.b.H. können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (es besteht kein Gewährleistungsanspruch) und sind von Papst Ges.m.b.H. nur zu verantworten und schadenersatzpflichtig, wenn Papst Ges.m.b.H. diese grob fahrlässig verursacht hat.
11.2.
Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich und stellen keinen Mangel dar.
11.3.
Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.
12. Probefahrten
12.1. Kundenfahrzeuge
Der Kunde ermächtigt Papst Ges.m.b.H. zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufen mit Aggregaten.
12.2. Vorführfahrzeuge
12.2.1.Der Kunde hat das Vorführfahrzeug („VFW“) spätestens zum vereinbarten Ende der Probefahrt an Papst Ges.m.b.H. zur Rücknahmebesichtigung zurückzugeben. Die Probefahrt darf maximal 150 km betragen; für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer wird ein Betrag von € 0,49 in Rechnung gestellt.
12.2.2.
Der Kunde wird das VFW nur selbst lenken und nicht an Dritte weitergeben, sofern diese nicht vor Antritt der Probefahrt bekannt gegeben wurden.
12.2.3
Während der Probefahrt ist der Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken oder Rauchwaren, sowie die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug nicht gestattet. Im Falle starker Verschmutzung werden die Kosten für die Reinigung (je nach Ausmaß der Verschmutzung) verrechnet.
12.2.4.
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen des Punkt 13., vor allem hinsichtlich der Punkte 13.6. ff.
13. Kundenersatzfahrzeuge
13.1. Allgemeines
Der Kunde hat das Kundenersatzfahrzeug („KEF“) vor der Übernahme sorgfältig zu besichtigen und die Vollständigkeit von Ausrüstung und Kfz-Papieren zu prüfen. Das KEF weist, abgesehen von im Mietvertrag angegebenen Schäden, keine Beschädigungen auf. Der Kunde wurde über die ordnungsgemäße Nutzung des KEF informiert. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (abweichend von der Bedienungsanleitung des Herstellers) entstehen, trägt der Kunde vollständig. Bei erheblicher Verschmutzung über den üblichen Gebrauch hinaus (z. B. Tierhaare) ist Papst Ges.m.b.H. berechtigt, Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
13.2. Benützung des KEF
13.2.1.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des KEF, die Überlassung des KEF oder die Einräumung der Verfügungsgewalt über dieses (insbesondere auch durch Überlassung der Wagenschlüssel) an nicht in dieser Vereinbarung genannte Personen, die gewerbliche Personenbeförderung sowie die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, die Ausbildung von Fahrschülern sowie das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge ist verboten. Der Kunde darf das KEF nur benützen, solange er im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung ist.
13.2.2.
Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Kunden ist untersagt. Bei abgestellten Fahrzeugen sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu sichern bzw. zu verschließen.
13.2.3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen haben ausnahmslos den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde auch zum Ersatz des gesamten am KEF entstehenden Schadens ohne Rücksicht auf die Verschuldensfrage verpflichtet.
13.3. Entgelt, Betriebskosten
13.3.1.
Die Verrechnung eines Tagessatzes erfolgt jeweils mit jedem angefangenem Tag.
13.3.2.
Das Fahrzeug wird betankt nach Angabe am Mietvertrag übergeben und ist vom Kunden gleichwertig betankt zu retournieren, anderenfalls werden dem Kunden die Kosten für die entsprechende Tank Befüllung verrechnet.
13.4. Mietdauer
Das KEF steht dem Kunden grundsätzlich für die am Mietvertrag vereinbarte Dauer, zum vereinbarten Tarif, zur Verfügung, eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Die Papst Ges.m.b.H. ist berechtigt, bei einer unzulässigen Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus dem Kunden für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des KEF eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagessatzes, einschließlich der Mehrkilometer, sowie gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden, in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde mit der Rückgabe des KEF in Verzug geraten, gelten weiterhin die übrigen Bestimmungen dieser AGB. Papst Ges.m.b.H. ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder Papst Ges.m.b.H. begründete Gefahr für das Eigentum sieht.
13.5. Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, das KEF zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen. Der Kunde hat bei Rückgabe des KEF den Wert sämtlicher nicht zurückgegebener Bestandteile, Werkzeuge sowie sonstiger zugehöriger Gegenstände zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Wiederbeschaffung von abhanden gekommenen Fahrzeugpapieren. Eine Haftung von Papst Ges.m.b.H. für Gegenstände, welche der Kunde im Wagen zurücklässt, wird ausgeschlossen.
13.6. Versicherung
13.6.1. Haftpflichtversicherung, Fremdschäden
Das KEF ist haftpflichtversichert. Darüberhinausgehende Schäden und nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckte Schäden gehen zu Lasten des Kunden, sofern Papst Ges.m.b.H. kein Verschulden trifft.
13.6.2. Selbstverschuldete Schäden am Mietfahrzeug
13.6.2.a.
Die Kosten für eine Behebung von derartigen Beschädigungen haben Kunde und Fahrer zur ungeteilten Hand bis zur Höhe der geltenden Mindestschadensbeteiligung pro Schadensfall zu tragen. Die genauen Bestimmungen sind am Überlassungsvertrag vermerkt, den der Kunde bei Übernahme des KEF unterzeichnen muss.
13.6.2.b.
Schäden am KEF, die die obengenannte Mindestschadensbeteiligung übersteigen, trägt Papst Ges.m.b.H., soweit der Schaden nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kaskoversicherung abdeckbar ist, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass seitens des Kunden und Fahrers folgende Bedingungen strikte eingehalten werden:
13.6.2.ba.
Spätestens bei der Rückstellung des KEF ist eine Schadensmeldung gemäß Punkt 13.7. abzugeben.
13.6.2.bb.
Es darf kein Verstoß gegen Punkt 13.2. dieser AGB vorliegen.
13.6.2.c.
Der Kunde haftet in jedem Fall, auch bei Abschluss der „Volldeckung“ vollen Umfanges, wenn der Schaden entsteht bei:
13.6.2.ca.
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalles oder Beschädigung sowie Fahrten unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen.
13.6.2.cb.
Für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden (z.B.: schlechtes Verstauen, ungenügender Verschluss) haftet der Kunde ohne Begrenzung.
Dem Kunden obliegt die Beweislast, dass er den Schaden in den Fällen (13.6.2.ca.) nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und in den Fällen (13.6.2.cb.) nicht schuldhaft verursacht hat.
13.7. Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am KEF entstehen, sowie für Schäden, die er unter Benützung des KEF bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich, Papst Ges.m.b.H. für alle daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde haftet insbesondere auch
- für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstehen
- für sämtliche Folgen von Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen sonstige rechtswidrige Handlungen im In- und Ausland, wie insbesondere Verstöße gegen die StVO, Zollvorschriften usw.
- für Schadensersatzforderungen, für die die Haftpflichtversicherung gem. KHVG aus welchen Gründen immer keine Deckung gewährt
- für Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung
- für Schäden am Fahrzeug, für die die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt
- für jene Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft
- für alle Schäden, die ein Dritter, dem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, verursacht.
13.8. Verhalten bei Verkehrsunfall
Bei Auftreten von Schäden oder bei Verwicklung des KEF in einen Verkehrsunfall ist Papst Ges.m.b.H. umgehend telefonisch zu verständigen. er Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall alle zur Klärung des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere die unverzügliche Verständigung der Polizei, die Feststellung der Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, die Erhebung von Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen sowie die Anfertigung einer Lageskizze.
Bei schwereren Schäden, insbesondere bei Personenschäden, ist die Papst Ges.m.b.H. unverzüglich telefonisch zu verständigen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Papst Ges.m.b.H. sowie deren Versicherer alle von diesen angeforderten Informationen unverzüglich, jedenfalls jedoch auf erstes Verlangen, zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu erfüllen.
13.9 Auslandsfahrten
Das KEF darf nur im Inland gefahren werden. Im Ausland hat das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz. Sämtliche Schäden, die im Ausland auftreten, sind vom Kunden im vollen Ausmaß zu bezahlen.
Wenn ein Kunde mit dem KEF ins Ausland fahren will, muss er, in einem angemessenen Zeitraum Papst Ges.m.b.H. darüber informieren und die Einwilligung eingeholt werden. Im Fall einer Einwilligung der Papst Ges.m.b.H. muss eine zusätzliche Auslandsversicherung abgeschlossen werden, die im vollen Ausmaß der Kunde zu tragen hat.
14. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
14.1.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf ausdrücklich hingewiesen.
14.2.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
14.3.
Papst Ges.m.b.H. weist darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, Papst Ges.m.b.H. den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.
15. Altteile
15.1.
Ersetzte Altteile (nicht mehr zur Verwendung geeignet) – ausgenommen Tauschteile (zur Wiederverwendung geeignet) – werden von Papst Ges.m.b.H., nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Auftragserteilung, bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufbewahrt und auf ausdrückliches Verlangen ausgehändigt. (Insofern es sich nicht um Ersatzteile oder Flüssigkeiten handelt, welche als Sondermüll entsorgt werden müssen. Diese dürfen laut AWG nur an berechtigte Entsorger übergeben werden.) Nach Fahrzeugübergabe ist Papst Ges.m.b.H. jedenfalls zur Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.
16. Tauschaggregate
16.1.
Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Tauschpreise werden unter der Annahme kalkuliert, dass die vom Kunden beigestellten schadhaften Aggregate noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.
17. Abstellung von Fahrzeugen
17.1.
Erfolgt die Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden weder zum vereinbarten Termin noch am Werktag der Verständigung über die Fertigstellung, ist die Papst Ges.m.b.H. berechtigt, eine Standgebühr in Rechnung zu stellen.
17.2.
Papst Ges.m.b.H. behält sich das Recht vor abholbereite Fahrzeuge, mangels Abholung zum vereinbarten Abholungstermin, auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer zu übergeben.
18. Gefahrübertragung
18.1.
Auf den Kunden geht die Gefahr der Zerstörung / Beschädigung des Kfz / Aggregats ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.
18.2.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald das Kfz / Aggregat von Papst Ges.m.b.H. zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereitgehalten wird, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteuer übergibt.
18.3.
Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Waren an den Verbraucher gelten die Bestimmungen des § 7b KSchG.
19. Annahmeverzug
19.1.
Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist Papst Ges.m.b.H. berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug am Firmengelände oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) einzulagern, wofür eine verhältnismäßig angebrachte Lagergebühr verlangt werden kann.
19.2.
Davon unberührt bleibt das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
19.3.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf Papst Ges.m.b.H. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes (insb. bei Teilebestellung) zuzüglich Umsatzsteuer ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
19.4.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Kunden besteht dieses Recht nur, sofern es im Einzelfall ausgehandelt wurde.
19.5.
Übersteigen die von der Papst Ges.m.b.H. zu tragenden Kosten, der Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z. B. Reifen, Altfahrzeug), ist die Papst Ges.m.b.H. nach abermaliger Aufforderung und nach Ablauf eines Monats zur außergerichtlichen Verwertung bzw. Entsorgung berechtigt.
20. Eigentumsvorbehalt
20.1.
Die von Papst Ges.m.b.H. gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Papst Ges.m.b.H..
20.2.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Papst Ges.m.b.H. bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden wird dieses Recht nur ausgeübt, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
20.3.
Der Kunde ist verpflichtet Papst Ges.m.b.H. vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder die Pfändung von Vorbehaltsware (im Eigentum von Papst Ges.m.b.H. stehend) unverzüglich zu verständigen.
20.4.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass ein durch Papst Ges.m.b.H. berechtigter Mitarbeiter oder berechtigter Dritter zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts den Standort der Vorbehaltsware betreten darf.
20.5.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
20.6.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
21. Gewährleistung
21.1.
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde; gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
21.2.
Die Gewährleistungsfrist für von Papst Ges.m.b.H. erbrachte Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, 6 Monate für Tauschaggregate und –teile.
21.3.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
21.4.
Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
21.5.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen keine Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
21.6.
Zur Mängelbehebung sind Papst Ges.m.b.H., seitens des unternehmerischen Kunden, zumindest zwei Versuche einzuräumen.
21.7.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, Papst Ges.m.b.H. entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
21.8.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
21.9.
Mängel am Fahrzeug oder an Teilen, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, sind der Papst Ges.m.b.H. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Dabei sind Art und Umfang des Mangels anzugeben.
Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb dieser angemessenen Frist ab Entdeckung zu rügen.
21.10.
Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
21.11.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
21.12.
Ein Wandlungsbegehren kann von Papst Ges.m.b.H. durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
21.13.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Papst Ges.m.b.H. zu ermöglichen.
21.14.
Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparaturgegenstand auf das Betriebsgelände von Papst Ges.m.b.H. zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist Papst Ges.m.b.H. ermächtigt, die Überstellung auf eigene Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.
21.15.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an Papst Ges.m.b.H. trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
21.16.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
22. Haftung
22.1.
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet Papst Ges.m.b.H. bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
22.2.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Papst Ges.m.b.H. abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
22.3.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die Papst Ges.m.b.H. zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Kunden gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
22.4.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
22.5.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Papst Ges.m.b.H. aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
22.6.
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
22.7.
Soweit der Kunde für Schäden, für die die Papst Ges.m.b.H. haftet, Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einer von ihm selbst oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadenversicherung (z. B. Haftpflicht-, Kasko-, Transportversicherung oder vergleichbare Versicherungen) geltend machen kann, ist der Kunde verpflichtet, diese Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Insoweit beschränkt sich die Haftung von Papst Ges.m.b.H. auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
23. Datenschutz /-verlust
23.1.
Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen, zu finden unter papst.bmw.at/datenschutz
Im Rahmen von Reparatur- oder Servicearbeiten werden durch den Einsatz elektronischer Diagnosegeräte (z. B. Onboard-Diagnose) individuelle Kundendaten gespeichert und ggf. mit dem Hersteller oder Dritten ausgetauscht. Dabei kann es zum Verlust personenbezogener Daten, wie etwa Telefonnummern oder spezifischer Fahrzeug- und Reisedaten, kommen. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt dem zu.
24. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
24.1.
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge:
1. Kaufvertrag/Mietvertrag/Servicevertrag/Einzelvereinbarung, 2. diese AGB.
24.2.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt, für unternehmerische Kunden, durch eine sinngemäße gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
24.3.
Diese AGB und auf deren Basis abgeschlossene Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich sowie den ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.4.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 8570 Voitsberg, Grazer Vorstadt 120.
24.5.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit dem unternehmerischen Kunden und Privatkunden, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens der Vereinbarung und ihrer Bestandteile, ist das für 8570 Voitsberg örtlich und sachlich zuständige Gericht. Die Vertragssprache ist Deutsch.